Auf Krankenhäusern lastet eine hohe Verantwortung. Die Gewährleistung einer reibungslosen Heilbehandlung verlangt eine stabile, sichere und widerstandsfähige IT-Infrastruktur.
Ab dem 1. Januar 2022 sind Krankenhäuser aufgrund des § 75c SGB V verpflichtet, angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen nach dem Stand der Technik zu treffen. Hierbei kann auf branchenspezifische Sicherheitsstandards zurückgegriffen werden.
Die notwendigen Investitionen können von Bund und Ländern gefördert werden. Das in 2020 eingeführte Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) sieht Fördergelder über einen Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) in Höhe von bis zu 4,3 Milliarden Euro vor. Das KHZG umfasst ausdrücklich auch die Förderung der Informationssicherheit – mindestens 15 % der gewährten Fördermittel sind für Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit zu verwenden.